Entlassung
Alles Wichtige für den Weg nach Hause
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Wiener Gesundheitsverbund
Klinik Landstraße
Juchgasse 25
A-1030 Wien
+43 1 71165 0
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Verantwortlich für den Datenschutz:
Wiener Gesundheitsverbund
Generaldirektion
Thomas Klestil Platz 7/1
1030 Wien
Name/Zweck |
Ablauf |
PHPSESSID (erforderlich) Wird automatisch von PHP generiert und dient dem Speichern von Sitzungsinformationen |
Läuft mit Schließen des Browsers ab |
stdpsessionkavgvtestwiengvat (erforderlich) Wird vom Portal generiert und dient dem Speichern von Sitzungsinformationen |
Läuft mit Schließen des Browsers ab |
Name/Zweck |
Ablauf |
hmt_id (erforderlich) Für unbedingt notwendige anonyme dienstbezogene Statistiken und für andere technische Zwecke wie die Unterstützung der Zugänglichkeit |
Sitzung - läuft nach 30 Tagen ab |
INGRESSCOOKIE (erforderlich), __cfduid (erforderlich), __cflb (erforderlich), sessionid (erforderlich) Verwendung für unbedingt notwendige technische Zwecke: Lastausgleich, Routing. Siehe Details Cloudflare Cookies |
Sitzungscookie - läuft nach bis zu 30 Tagen ab |
hc_accessibility (erforderlich) Verwendung für unbedingt notwendige technische Zwecke: Ermöglicht den Benutzer*innen die Nutzung der Barrierefreiheit. Details hCaptcha Accessibility |
Sitzungscookie - läuft nach bis zu 30 Tagen ab |
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Entlassung
Fragen Sie bitte bei der Stationsleitung, wann Sie mit Ihrer Entlassung rechnen können. Sie erhalten jedenfalls Ihre benötigten Papiere. Der Zeitpunkt hängt von verschiedenen Umständen ab.
Aufenthaltsbestätigung
Nach Ihrer Entlassung gehen Sie bitte mit Ihrem Entlassungsschein direkt in das Patient*innenservice/Entlassung im Erdgeschoß/ Eingangsbereich.
Hier erhalten Sie werktags von 08.00 bis 15.00 Uhr eine Aufenthaltsbestätigung. Außerhalb dieser Zeiten bekommen Sie diese in der Aufnahmekanzlei oder auf der Station.
Unterstützung bei der Entlassung
Wenn Sie Hilfestellung bei der Planung der Spitalsentlassung, Beratung bei rechtlichen und finanziellen Problemen oder Informationen über Betreuungseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stationsleitung. Das Entlassungsmanagement unterstützt Sie kompetent.
Hier finden Sie die Kontakte zum Entlassungsmanagement.
Heimtransport
Sollte es medizinisch notwendig sein, wird der Heimtransport von den Stationen oder Ambulanzen organisiert und von Ihrer Krankenkasse auch bezahlt. Die Kosten bei selbst gerufenen Heimtransporten (Rotes Kreuz, Grünes Kreuz, Samariter, etc.) werden Ihnen von der jeweiligen Organisation in Rechnung gestellt.
Besteht keine medizinische Notwendigkeit des Heimtransports, organisieren Sie den Heimtransport bitte selbst. Etwa durch Angehörige.
Kostenbeitrag
Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird bei stationärer Aufnahme in die Allgemeine Gebührenklasse ein Spitalskostenbeitrag (pro Pflegetag) eingehoben.
Dieser Kostenbeitrag ist entweder ein Selbstbehalt Ihrer zuständigen Krankenkasse oder ein Beitrag zu den Kosten der Krankenanstalt, aber keine Abgeltung für die Verpflegung. Pro Patient*in werden höchstens 28 Tage in jedem Kalenderjahr eingehoben.
Als Pflegetag gelten auch der Aufnahme- und der Entlassungstag, unabhängig davon, wie viele Stunden der Aufenthalt in der Krankenanstalt an diesen Tagen gedauert hat.
Die angefallenen Kosten sind am Entlassungstag in der Kassa werktags von 08.00 bis 14.00 Uhr bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie die Kosten mit Bankomat- oder Kreditkarte in der Aufnahmekanzlei begleichen.