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Entlassungschalter Klinik Landstrasse

Entlassung

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie von uns einen Entlassungsbrief. Falls bei Ihrer Entlassung noch nicht alle wichtigen Informationen vorliegen, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend übermittelt.

Aufenthaltsbestätigung

Nach Ihrer Entlassung gehen Sie bitte mit Ihrem Entlassungsschein direkt in das Patient*innenservice/Entlassung im Erdgeschoß/ Eingangsbereich.
Hier erhalten Sie werktags von 08.00 bis 15.00 Uhr eine Aufenthaltsbestätigung. Außerhalb dieser Zeiten bekommen Sie diese in der Aufnahmekanzlei oder auf der Station.

Unterstützung bei der Entlassung

Wenn Sie Hilfestellung bei der Planung der Spitalsentlassung, Beratung bei rechtlichen und finanziellen Problemen oder Informationen über Betreuungseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Stationsleitung. Das Entlassungsmanagement unterstützt Sie kompetent.

Hier finden Sie die Kontakte zum Entlassungsmanagement.

Heimtransport

Sollte es medizinisch notwendig sein, wird der Heimtransport von den Stationen oder Ambulanzen organisiert und bei Vorliegen eines Versicherungsanspruches von Ihrer Krankenkasse auch bezahlt. Bei selbst gerufenen Heimtransporten (Rotes Kreuz, Grünes Kreuz, Samariterbund, etc.) bzw. erfolgt der Transport auf Ihren Wunsch oder ausdrückliches Verlangen werden Ihnen die Kosten von der jeweiligen Organisation in Rechnung gestellt.

Besteht keine medizinische Notwendigkeit des Heimtransports, organisieren Sie den Heimtransport bitte selbst (etwa durch Angehörige) und auf eigene Kosten. Ein Taxistandplatz befindet sich direkt vor dem Haupteingang der Klinik Landstraße.

Kostenbeitrag

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben wird bei stationärer Aufnahme in die Allgemeine Gebührenklasse ein Spitalskostenbeitrag (pro Pflegetag) eingehoben.

Dieser Kostenbeitrag ist entweder ein Selbstbehalt Ihrer zuständigen Krankenkasse oder ein Beitrag zu den Kosten der Krankenanstalt, aber keine Abgeltung für die Verpflegung. Pro Patient*in werden höchstens 28 Tage in jedem Kalenderjahr eingehoben.
Als Pflegetag gelten auch der Aufnahme- und der Entlassungstag, unabhängig davon, wie viele Stunden der Aufenthalt in der Krankenanstalt an diesen Tagen gedauert hat.

Die angefallenen Kosten sind am Entlassungstag in der Kassa werktags von 07.30 bis 14.30 Uhr bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie die Kosten mit Bankomat- oder Kreditkarte in der Aufnahmekanzlei begleichen.